Beratung in schulischen Datenschutzfragen
Die
Beratung in schulischen Datenschutzfragen
richtet sich an Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Aufwandsträger.Unter der Rubrik Datenschutzbestimmungen für Schulen werden die wichtigsten Gesetze, Erlasse und Bestimmungen zum Download zur Verfügung gestellt.
Antworten auf spezielle Fragen zum schulischen Datenschutz, z. B. zur Veröffentlichung von Schülerdaten im Internet, findet man unter der gleichnamigen Rubrik.
Außerdem sind die wichtigsten Fundstellen zu Datenschutz- und sonstigen Rechtsfragen aufgeführt.
Aktuelles
Bestellung von Datenschutzbeauftragten an bayerischen staatlichen Schulen
Zum Schuljahr 2012/13 ist gemäß Art. 25 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Datenschutzgesetztes (BayDSG) durch die Schulleitung an den staatlichen Realschulen und Gymnasiumen ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Im Volks- und Förderschulbereich wird je Schulamtsbezirk eine Lehrkraft aus dem Schulamtsbezirk durch die fachliche Leiterin oder den fachlichen Leiter des Schulamtes zum Datenschutzbeauftragten für das Schulamt und für die Volks- und Förderschulen im Schulamtsbezirk bestellt
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