Beratung in schulischen Datenschutzfragen
Die
Beratung in schulischen Datenschutzfragen
richtet sich an Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Aufwandträger.Unter der Rubrik Datenschutzbestimmungen für Schulen werden die wichtigsten Gesetze, Erlasse und Bestimmungen zum Download zur Verfügung gestellt.
Antworten auf spezielle Fragen zum schulischen Datenschutz, z. B. zur Veröffentlichung von Schülerdaten im Internet, findet man unter der gleichnamigen Rubrik.
Außerdem sind die wichtigsten Fundstellen zu Datenschutz- und sonstigen Rechtsfragen aufgeführt.
Aktuelles
Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken: 3. Tätigkeitsbericht 2008
"Der 3. Tätigkeitsbericht der Bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörde für den nichtöffentlichen Bereich erscheint in einer Zeit, in der der Datenschutz offensichtlich Hochkonjunktur hat..."
Er behandelt u. a. folgende Themen:
- Videoüberwachung
- Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet
- Auskunfteien
-> Download
"Der 3. Tätigkeitsbericht der Bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörde für den nichtöffentlichen Bereich erscheint in einer Zeit, in der der Datenschutz offensichtlich Hochkonjunktur hat..."
Er behandelt u. a. folgende Themen:
- Videoüberwachung
- Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet
- Auskunfteien
-> Download
Rechtliche Hinweise zur Nutzung des Internets an staatlichen Schulen
Die Hinweise wurden im Nachgang zu diversen Rechtsänderungen (Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages, Inkrafttreten des Telemediengesetzes, Änderungen der Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 BayDSG) und mit Blick auf die techlologische Weiterentwicklung der letzen Jahre geändert ...mehr
Die Hinweise wurden im Nachgang zu diversen Rechtsänderungen (Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages, Inkrafttreten des Telemediengesetzes, Änderungen der Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 BayDSG) und mit Blick auf die techlologische Weiterentwicklung der letzen Jahre geändert ...mehr
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Art. 28, Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes vom 11.09.2008
Die Änderung betrifft insbesondere die Anlage 6: Notenverwaltungsprogramme , die vollständig neu gefasst wurde.
Neu aufgenommen wurden folgende Anlagen:
Die Änderung betrifft insbesondere die Anlage 6: Notenverwaltungsprogramme , die vollständig neu gefasst wurde.
Neu aufgenommen wurden folgende Anlagen:
- 8: Videoaufzeichnung an Schulen
- 9: Internetauftritt von Schulen und
- 10: Passwortgeschützte Lernplattformen ...mehr
Datenschutzbericht
Schulische Themen im letzten Tätigkeitsbericht des Bayerischen Datetenschutzbeauftragten (2007).
Schulische Themen im letzten Tätigkeitsbericht des Bayerischen Datetenschutzbeauftragten (2007).

